Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Kriterien erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.